09-05-2016, 10:35
Hallo Klaus_P,
mit großer Wahrscheinlichkeit wirst Du nicht erreichen können, daß die Kinder zurückgeführt werden. Die Gründe hierfür wurden schon genannt.
Ein kleine Genugtung gibt es trotzdem möglicherweise für Dich:
Du kannst beantragen, daß die KM die Kosten für den Umgang übernimmt. Es gibt mehrere Urteile hierzu, die der weggezogenen KM entsprechendes auferlegt haben.
Simon II
mit großer Wahrscheinlichkeit wirst Du nicht erreichen können, daß die Kinder zurückgeführt werden. Die Gründe hierfür wurden schon genannt.
Ein kleine Genugtung gibt es trotzdem möglicherweise für Dich:
Du kannst beantragen, daß die KM die Kosten für den Umgang übernimmt. Es gibt mehrere Urteile hierzu, die der weggezogenen KM entsprechendes auferlegt haben.
Simon II