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Auskunft Unterhalt mit Rechtswhrungsanzeige §94 SGB XII
#1
Hallo liebe Mitstreiter!

Nachdem mich dieses Forum schon sehr durch die enthaltenen Informtionen unterstützt hat, habe ich nun doch noch ein paar Fragen unbeantwortet gefunden. Die grundsätzliche Situation ist folgende:

1999 erstes Kind geboren
2000 Heirat
2004 zweites Kind geboren
2007 Trennung, beide Kinder bei mir Cool 
2008 Scheidung eingereicht
2008 hExe hat frisch geworfen
2009 Vanterschaftsanfechtungsklage notwendig trotz Vaterschaftsanerkennung durch den leiblichen Vater, KM blockiert(erfolgreich, is klar, ne?!)
2011 Scheidung nach Abtrennung Versorgungsausgleich
2012 Versorgungsausgleich abgeschlossen
2013 hExe hat schon wd geworfen, das angefochtene 3. Kind ist in zwischen in Pflegefamilie, meines Wissens nach auch Zusammenleben mit dem KV 4. Kind
2014 gesetzliche Betreuung für BL(diagnostiziert von echtem Doc) hExe eingerichtet worden(wohl auch EU-Rente), ihr 4. Kind auch in PF
2015 Alleiniges Sorgerecht für mein kleineres Kind beantragt und bekommen
2015 Rechtswahrungsanzeige des für hExe zuständigen Sozialamtes nicht ganz für voll genommen(ambulant betreutes Wohnen, 660€) und mit "was geht mich fremdes Elend an?!"oder so ähnlich abgeschmettert...
2016 fremdes Elend geht mich wohl doch etwas an, Brief(normal, keine Postzustellungsurkunde o.ä.) vom Sozialamt ziemlich genau 355 Tage nach der Rechtswahrungsanzeige(is ja schon recht reichliche Antwortzeit, mir hätten die wohl bei solchem Verhalten Feuer unterm Hintern gemacht Big Grin ) in dem wd Auskunft über mein Einkommen und Vermögen verlangt wird. Passt irgendwie bestens mit dem gerade vollzogenen Immobilienerwerb zusammen Angry

Und da liegt schließlich des Pudels Kern: da ich mich nicht zu irgendwelchem Unterhalt und damit zur Auskunft verpflichtet sehe, hab ich

a) keine Lust mich an dieser Stelle nackig zu machen und ausserdem sehe ich
b) die Gefahr daß, wenn erst mal reele Zahlen bekannt sind, sich auch ganz leicht Gründe finden warum vom Kuchen noch was mehr abzuschneiden sei...

natürlich hat die liebe BL hExe vieles Richtig gemacht:
-Ausbildung vor Geburt des ersten Kindes geschmissen
-Während der Ehe nur zwei mal kurz, quasi "aus versehen" für Zeitarbeitsfirmen gearbeitet/krank gemacht

Allerdings war sie selbst bisher so nett selbst keinen Unterhalt einzufordern, ich denke Sie weiss warum...
Die Beistandschaft hat das allerdings auch nicht getan, obwohl Vermögenssorge mit auf dem Wisch vom Betreuungsgericht steht.

Nach den hinter mir liegenden Jahren hab ich, wie ihr sicher verstehen könnt, nur noch wenig fromme Wünsche. Einer davon ist: dem lieben Sozialamt, beim Versuch sich diese Auskunft von mir einzuklagen, dabei zuzusehen wie sie sich ne Klatsche abholen. Habt ihr dazu Tips, Anregungen, Infos?
Fehlende Infos meinerseits kann ich ja noch nachschieben...

Badbeleuchtung


p.s.: mir ist bewusst, das ich es für die damaligen Ausgangsvorraussetztungen recht gut getroffen habe. Und das ist vor allem für meine Kinder gut. Trotzdem geht es hier ums Prinzip, ich kümmere mich um meine Sachen, sie sich um ihre und die gehen mich nix mehr an, weder emotional noch monetär. Klappte auch prima, bis dieser Brief kam...
...und ja, mir ist ebenso bewusst, das meine Vorstellung von Gerechtigkeit nicht zwingend mit Gesetzen, bzw deren Auslegung und Handhabung kompatibel sein müssen Angel ihr kennt das ja...
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Auskunft Unterhalt mit Rechtswhrungsanzeige §94 SGB XII - von Badbeleuchtung - 05-06-2016, 17:01

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