Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Erdbeben im italienischen Unterhaltsrecht
#5
Die Italiener ticken richtig. Eine Ehe kann keine Zusatzversorgung für die Zukunft bedeuten, wenn sie nicht mehr besteht.
Dann verkommt nämlich die Ehe, und nichts Anderes ist passiert, zur Zusatzlebensversicherung mit Rentengarantiezeit.

Genauso sollte es andersherum laufen. War der ehemals ausgewählte Mann ein armer Tropf, kann er im Nachgang nicht zu Unterhalt verklagt werden. "Auswahlverschulden" ist hier das von mir favorisierte Wort. Sie wusste um die finanziellen Verhältnisse, also braucht sie später nicht rum heulen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Erdbeben im italienischen Unterhaltsrecht - von Nappo - 21-05-2017, 22:10

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste