30-04-2009, 22:50
Verlust des Unterhaltsanspruchs bei Verweisung von der Schule (AZ: 5 UF 46/08)
Verstößt ein Kind gegen seine Ausbildungsobliegenheit kann dies zum Wegfall seines Unterhaltsanspruchs führen. Das Kind muss sich dann gegebenenfalls darauf verweisen lassen, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/verlust...03725.html
Verstößt ein Kind gegen seine Ausbildungsobliegenheit kann dies zum Wegfall seines Unterhaltsanspruchs führen. Das Kind muss sich dann gegebenenfalls darauf verweisen lassen, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/verlust...03725.html
gruß
malko
malko