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dynamisch-dynamischer Titel Kindesunterhalt
#1
Hallo,

ich stehe vor der Unterzeichnung einer Urkunde für Kindesunterhalt und habe die FAQ zum Thema Kindesunterhalt bereits mehrfach durchgelesen und versucht im Netz weitere Informationen zu sammeln.

Leider sind die dort zu findenden Angaben immer die gleichen und auch nicht sehr ausführlich bzw. nicht in vollem Maße aufschlussreich. Hier direkt im Forum habe ich quergelesen.

Zwei Dinge sind mir noch nicht ganz ersichtlich.
Was mir klar ist:
  • Inzwischen scheint der dynamische Titel Standard zu sein.
  • Den Titel beim Jugendamt ausstellen zu lassen wird auch von augenscheinlich seriösen und neutralen Anwälten/juristischen Blogs/Beiträgen als kritisch angesehen.
  • Die Höhe des zu titulierenden Betrags richtet sich nach
  •  - dem Nettoeinkommen
  •     - abzüglich 5 % des Nettoeinkommens,  jedoch maximal 150 Euro
  •     - abzüglich der Hälfte des Kindergeldes
  •     - abzüglich bestehender Schuldentilgungen (je nach Quelle)
  •     - abzüglich sonstigen Dingen, die das Nettoeinkommen drücken
  •  - dem Alter des Kindes
  • Der Unterhaltsempfänger hat das Recht alle zwei Jahre neu Informationen über den aktuellen Einkommensstand beim Unterhaltspflichtigen einzuholen.
  • Nachträgliche Änderungen des Titel sind nur äußerst schwer durchzusetzen.
Besonders die letzten zwei Punkte bereiten mir Kopfzerbrechen, da sie mir widersprüchlich erscheinen.
Leider konnte ich nirgendwo ein Muster des Jugendamt-Titels oder eines Notars auftreiben (das Muster der FAQ ist mir bekannt).
Jedoch habe ich ein Beispielausschnitt eines dynamisches Titel gesehen, der sinngemäß lautete:
"Verpflichte ich mich dazu Unterhalt in Höhe der x-ten Nettoeinkommensklasse zu zahlen".
Das erscheint zunächst "dynamisch", denn wenn sich die Beträge der Nettoeinkommensklassen in der Düsseldorfer Tabelle ändern, so ändert sich automatisch der zu bezahlende Betrag.

Dass es bei einem verminderten Einkommen erhebliche Probleme gibt, in eine niedrigere Nettoeinkommensklasse der DT zu gelangen und man aufgrund des Titels (zum Vorteil des Unterhaltsempfängers) dazu verpflichtet ist den bisherigen Betrag weiter zu leisten, wird in den meisten Informationsquellen so genannt.
Aber was ist, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen so steigt, dass er in eine höhere Einkommensklasse rutscht? Dann ist der bisherige Titel ja ebenfalls noch gültig und müsste so bestehen bleiben.

Frage 1:
Aufgrund der letzten zwei Punkte der obigen Liste schlussfolgere ich, dass der Titel nur von Seiten des Unterhaltspflichtigen schwer zu ändern ist, die Empfängerseite jedoch alle zwei Jahre Anspruch auf einen neuen, aktualisiertn Titel hat.
Ist das richtig?
Wenn ja, was passiert mit dem alten?

Frage 2: Dynamisch-dynamischer Titel
Wenn man schon einen dynamischen(!) Titel erstellt, kann die Anpassung des Unterhalts an veränderliche Einkommenssituationen durch eine entsprechende Formulierung direkt integriert werden? Ist es bspw. möglich folgendes zu formulieren (in Anlehnung an obiges Muster):
"Verpflichte ich mich dazu Unterhalt in Höhe der Nettoeinkommensklasse basierend auf dem aktuellen Nettokommen zu zahlen".
Dadurch würde der zu zahlende Unterhalt mit einem höheren Einkommen automatisch steigen, aber eben auch automatisch bei einem geringeren Einkommen sinken.


Viele Grüße
John
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dynamisch-dynamischer Titel Kindesunterhalt - von john - 15-02-2018, 00:04

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