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Unterhaltstitel – Verhindern eines „vereinfachten Verfahrens“ beim Amtsgericht
#4
Mir ist nicht klar, worauf Du hinaus willst.
Wenn Du zulässige Einwendungen hast, dann muss das vereinfachte Verfahren ohnehin in ein reguläres übergeleitet werden. Dort wird dann gerechnet.

Weshalb willst Du denn ein parallele Verfahren eröffnen? Wenn Du nur einen bestimmten Betrag zahlen willst, dann titulierst doch diesen einfach und die KM kann sich überlegen, ob sie das "Mehr" einklagt.
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RE: Unterhaltstitel – Verhindern eines „vereinfachten Verfahrens“ beim Amtsgericht - von Theo - 04-04-2018, 11:44

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