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P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt
#13
(29-04-2019, 11:16)p__ schrieb: Vermutlich gehts dir um die Bestimmung der Verwendung von in Zukunft möglicherweise gepfändetem Geld. Du willst bestimmen, für welche Schulden dieses Geld verwendet wird?

Richtig...da das ja kein regelmässiger Betrag wird und ich ja nun schon Erfahrungen bzgl. der Unterhaltspflichtverletzug habe...möchte ich natürlich wissen wie das Geld (sollte ich es auf dem Konto lassen) verwendet wird.

Gerade das die "UnterhaltshuntingTeamStA" nicht die begnadetsten Rechner sind...

Wird das f. die Jahre 2012 verwendet oder f. den laufenden Unterhalt.

Ich glaube die Kanzlei weiss nichtmal was f. ein Spass Sie mir da installiert hat.

Meine Bankdealer sagte das ist aber eine sehr ungewöhnliche Konstallation....

Ich glaube aber nicht das ich das bestimmen kann....
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RE: P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt - von Arminius - 29-04-2019, 11:23

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