07-09-2019, 18:23
@ alles-durch
Der bisher geführte Thread lässt sich radikal verkürzen, wenn Du dir eines bewußt machst:
Mit dem Pack kann man weder verhandeln noch Kompromisse schließen. Die haben das ganz einfach nicht nötig. Die stellen Forderungen, und wenn der Unterhaltspflichtige diesen Forderungen nicht nachkommt wird er vor Gericht gezerrt und verknackt. Möglicherweise hat das OLG eine etwas andere Sichtweise und urteilt geringfügig anders - aber an einer Tatsache führt kein Weg vorbei: Du bist Vater, ergo Unterhaltspflichtiger. Ob freiwillig, zufällig, per Unfall oder Samenraub spielt keine Rolle.
Das Jugendamt versteht es als seine originäre Aufgabe, für das unterhaltsberechtigte Kind das Maximale herauszuholen. Die Familiengerichte gehen damit in aller Regel einig (Stichwort Unterhaltsmaximierung), auch wenn sie damit gegen geltendes Recht handeln. Der Unterhaltsbedarf eines Kindes bemißt sich lt. Gesetz nach dem Lebensumfeld des Kindes, und nicht nach dem Einkommen des Vaters. Die Düsseldorfer Tabelle ist das genaue Gegenteil davon - nichtsdestotrotz werden seit Jahrzehnten Hunderttausende von solchen Urteilen gefällt.
Wie dein Fall ausgehen wird, liegt klar auf der Hand.
Der bisher geführte Thread lässt sich radikal verkürzen, wenn Du dir eines bewußt machst:
Mit dem Pack kann man weder verhandeln noch Kompromisse schließen. Die haben das ganz einfach nicht nötig. Die stellen Forderungen, und wenn der Unterhaltspflichtige diesen Forderungen nicht nachkommt wird er vor Gericht gezerrt und verknackt. Möglicherweise hat das OLG eine etwas andere Sichtweise und urteilt geringfügig anders - aber an einer Tatsache führt kein Weg vorbei: Du bist Vater, ergo Unterhaltspflichtiger. Ob freiwillig, zufällig, per Unfall oder Samenraub spielt keine Rolle.
Das Jugendamt versteht es als seine originäre Aufgabe, für das unterhaltsberechtigte Kind das Maximale herauszuholen. Die Familiengerichte gehen damit in aller Regel einig (Stichwort Unterhaltsmaximierung), auch wenn sie damit gegen geltendes Recht handeln. Der Unterhaltsbedarf eines Kindes bemißt sich lt. Gesetz nach dem Lebensumfeld des Kindes, und nicht nach dem Einkommen des Vaters. Die Düsseldorfer Tabelle ist das genaue Gegenteil davon - nichtsdestotrotz werden seit Jahrzehnten Hunderttausende von solchen Urteilen gefällt.
Wie dein Fall ausgehen wird, liegt klar auf der Hand.
Bibel, Jesus Sirach 8.1