10-09-2019, 01:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-09-2019, 01:46 von Vater Morgana.)
Soweit ich das richtig verstanden habe, ist eine freiwillige Titulierung überhaupt nur deswegen sinnvoll, weil sie den Streitwert in zukünftigen Unterhaltsverfahren senkt. Es geht also praktisch nicht darum, von vornherein der Gegenseite ein "faires Angebot" (also den eigenen finanziellen Suizid) zu machen, sondern der Familienknackerbande die Pfründe zu schrumpfen. Und das kann dadurch erreicht werden, dass im Streitfall nur die Differenz zum bestehenden Titel verhandelt wird. Richtig?
VM
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