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Arten Unterhalt und Veweigerung
#3
Hallo,

§ 1379 Abs. 2 BGB besagt ja zum Zeitpunkt der Trennung.
Wenn es also bspw. 3 Jahre vorher stattindet sollte es sicher sein.
Eigentlich schon 1 Tag vorher, wird aber schwieriger nachzuweisen zu sein.

Ok, ich denke, eine strafrechtliche Verfolgung wird in der Praxis wohl wirklich nur bei Kindern angewandt oder kennt jemand Praxisfälle?

Liebe Grüße
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Arten Unterhalt und Veweigerung - von p__ - 04-05-2019, 14:21
RE: Arten Unterhalt und Veweigerung - von PaulHunter - 06-05-2019, 09:17
RE: Arten Unterhalt und Veweigerung - von p__ - 06-05-2019, 09:25
RE: Arten Unterhalt und Veweigerung - von p__ - 06-05-2019, 17:16

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