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Forderungen Jugendamt / Beistandschaft
#1
Schönen guten Tag an alle!

Ich finde das Forum hier eine super Idee! Ich bin seit längerem ein "stiller Mitleser" und lese gespannt die meisten Kommentare hier durch. Daumen hoch an alle hier, die sich die Zeit für andere nehmen und ihnen helfend zur Seite stehen.


Nun habe ich aber zwei Probleme mit dem Jugendamt bzw. der eingereichten Beistandschaft und wollte euch mal um Rat fragen.

1. Die JA Mitarbeiterin möchte, dass ich ihr meinen Arbeitsvertrag zusende. Ich bin der Meinung, dass die JA Mitarbeiterin das eig gar nichts angeht. Meine Lohnabrechungen hat sie erhalten. Obwohl ich ihr schon ein paar mal widersprochen habe, fordert sie meinen Arbeitsvertrag immer und immer wieder (mit der Begründung, ich könnte ja zusätliche Boni, ein 13. Gehalt, etc. haben, was auf der Lohnabrechung nicht ersichtlich ist).

Meine Frage - was kann bzw. muss ich tun? Hat sie wirklich das Recht, meinen Arbeitsvertrag zu sehen (ich hab momentan nichts zu verbergen - kein Boni/13 Gehalt/Geschäftswagen/..., aber evtl. in Zukunft - es wäre deshalb gut zu wissen Big Grin )? Außerdem möchte ich bei denen nicht immer klein bei geben, da die Damen mir gegenüber immer sehr unverschämt sind!


2. Ich war Student (Vollzeit, keine abgeschlossene Ausbildung gehabt) bis etwa März/April 2019. Seit November 2014 bin ich aufgrund der Beistandschaft im Kontakt mit dem Jugendamt. Im November 2014 musste ich den hier "beliebten" Fragebogen ausfüllen  Big Grin  . Das habe ich auch gemacht. Seitdem hat sich das JA mit meinen Immatrikulationsbescheinigungen (Studentenbescheinigung) begnügt, die ich ihnen 2x jährlich zugesendet habe. Als ich dann ab März keine mehr vorlegen konnte (ich habe mein Studium beendet), musste ich erneut den Fragebogen ausfüllen und meine Lohnabrechnungen zusenden.

Nun ist den Damen aufgefallen, dass ich schon seit mehreren Monaten neben meinem Studium gearbeitet habe (ca. ein halbes jahr - seit Aug/Sep 2018) - das stand auf meiner Lohnabrechnung.

Ich bin der Meinung, ich muss erst ab März (Beendigung meines Studiums zahlen, da es ein Vollzeitstudium war und ich mal gelesen habe, dass ein richtiger Job (kein Minijob) neben einem Vollzeitstudium nicht zumutbar ist). Die Damen vom JA wollen nun, dass ich meine Lohnabrechnungen von Aug/Sep 2018 bis jetzt alle zusende (Momentan haben sie nur von März - Juni 2019).

Muss ich Ihnen diese zusenden? Und vor allem, muss ich nun rückwirkend bis Aug/Sep 2018 zahlen? Das wäre Unterhalt für knapp 1 Jahr was ich auf einmal zahlen müsste  Huh (bis dato zahle ich noch nichts, da die Dame zu unfähig ist, irgendwas zu berechnen bzw. sie denkt, ich verheimliche ihr irgendwas Boni/13 Gehalt/...).


Momentan habe ich ca 1600-1900€ Netto - ich werde aber bald einen neuen Job antreten und dann über das doppelte verdienen. Deshalb hoffe ich, dass die Dame vom JA endlich mal in die gänge kommt. Ich habe hier mal gelesen, dass die netten Damen nämlich nur alle 2 Jahre nach den Lohnabrechnungen verlangen dürfen. So könnte ich also zwei Jahre lang nur den Mindestunterhalt zahlen, obwohl ich deutlich mehr hätte und mehr zahlen müsste (stimmt meine Logik oder können die Damen mich trotzdem noch nachträglich zur Tasche bitten?)


Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe! Sleepy 
Falls noch Fragen sind (oder irgendetwas unklar ist), einfach fragen.
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Nachrichten in diesem Thema
Forderungen Jugendamt / Beistandschaft - von Mix - 25-09-2019, 15:36

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