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Forderungen Jugendamt / Beistandschaft
#9
Die EkSt-Erklärung 2019 musst du doch erst bis Mitte 2020 beim FA einreichen. Bis der bearbeitet und beschieden ist, haben wir Herbst / Winter 2020. Wenn du noch sinnigerweise Unsinniges an Sonderausgaben in der Erklärung abzusetzen versuchst, provozierst du die Möglichkeit Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, so zieht es sich dann bis dessen Ablehnung bis in 2021 hin. Bis dahin muss dein helles Törtchen mit den Zahlen aus 2018 rechnen, schließlich kannst du noch nichts neueres liefern. 2021 ist dann aber spätestens der Zeitpunkt gekommen, die Hosen herunterlassen zu müssen.
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RE: Forderungen Jugendamt / Beistandschaft - von IPAD3000 - 27-09-2019, 10:45

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