26-01-2020, 23:14
Zur Formatierung: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=12430
Der rechtlich haltbare Zeitpunkt für die erste Unterhaltszahlung wäredann ab inclusive März 2019.
Beim Titel bist du chancenlos, wenn du das verhindern willst: https://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#titel
Eine Aufstufung in der Düsseldorfer Tabelle kann unterbleiben, wenn du z.B. in der untersten Stufe am unteren Einkommensrand bist oder wenn du das Kind überdurchschnittlich viel mitbetreust oder hohe Umgangskosten geltend machst. Kann, aber muss nicht.
Musst du nicht. Offenbar telefonierst du mit der Dame oder führst Diskussionen an der Haustür. Grosser Fehler. eMail, Whatsapp & Co rulez. Schriftlich.
Der rechtlich haltbare Zeitpunkt für die erste Unterhaltszahlung wäredann ab inclusive März 2019.
Beim Titel bist du chancenlos, wenn du das verhindern willst: https://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#titel
Eine Aufstufung in der Düsseldorfer Tabelle kann unterbleiben, wenn du z.B. in der untersten Stufe am unteren Einkommensrand bist oder wenn du das Kind überdurchschnittlich viel mitbetreust oder hohe Umgangskosten geltend machst. Kann, aber muss nicht.
Zitat:Ich muss halt bis das Kind alt genug ist die Launen, Beleidigungen und Anschuldigungen ertragen.
Musst du nicht. Offenbar telefonierst du mit der Dame oder führst Diskussionen an der Haustür. Grosser Fehler. eMail, Whatsapp & Co rulez. Schriftlich.