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Wer ist an den Umgangsterminen berechtigt mein Kind bei der KM abzuholen?
#6
Liebe Leute,
ich danke euch aufrichtig für die Antworten!
Ich lese hier schon seit ein paar Monaten mit und der Wissensaustauch ist hier (wenn man - wie woanders auch - vernünftig filtert) Gold wert!
Das, was man hier lernen kann, kann man wenn überhaupt nur von einem sehr guten Anwalt erfahren, und das natürlich nur gegen TAUSENDE!!!! von Euros.
Ich stelle mich auf einen langen und mühevollen Kampf ein. Aus den zahlreichen Schilderungen der sich hier tummelnden Väter bekommt man einen Eindruck, worauf man sich da eingelassen hat, und wie schlecht die eigenen Chancen als Vater stehen.

Im nächsten Jahr werde ich nochmal alles in die Waagschale werfen und kämpfen. Dieses mal vorbereitet, diszipliniert und mit einer stringenten Strategie.
Sollte ich auch dieses mal scheitern, dann werde ich danach nicht weiter machen. Ich werde mir meine Niederlage eingestehen, und dann nur noch hoffen, dass ich mein Kind nicht völlig verliere oder die Sonnenkönigin mit dem Kleinen nicht wegzieht.

Ich habe möglicherweise den Eindruck hinterlassen, dass die Situation halbwegs OK ist. Nein, das ist sie gar nicht!
Es ging mir darum mein Opener-Posting kurz zu halten, und nicht zu viele Details zu nennen, weil das ablenken würde und lange Texte die meisten Leser demotivieren.

Zugegeben - wenn man die Schicksale anderer Väter hier liest, dann wird einem bewusst, wie schlimm es eigentlich noch werden kann.

@Kay
Das Ding ist, dass Appeasement bei meiner Ex nichts bringt, das musste ich den letzten zwei Jahren bitter lernen.
Auch wenn sowas immer riskant ist, weil es noch mehr zur Eskalation beitragen kann, so glaube ich meiner Intuition vertrauen zu können, und denke dass sie nur durch eine kontinuierliche Zermürbungstaktik zum Einlenken zu bewegen sein wird. Wenn Sie überhaupt bereit ist mich zumindest ein bisschen in das Leben des Kleinen hereinzulassen dann nur, weil ihr der Preis für das "Dagegenhalten" zu hoch und zu unbequem wird.


Ich habe geschrieben, dass ich zwar Umgang habe, und dieser fast nie vereitelt wird. Ausgehend davon, dass wir in der selben Stadt wohnen ist der Umfang des Umgangs ein Witz.
In den ersten zwei Jahren war es das Ziel der KM, mir den Kontakt zu Mutter und Kind so madig zu machen, dass ich mich von alleine verdünnisiere. Ich denke, sie hat nicht mit meiner Zähigkeit gerechnet und mit dem Umstand, dass ich meinen Sohn wirklich so sehr liebe.

Inzw. hat sie wohl auch realisiert, dass die Strategie nicht aufgegangen ist, und dass ich mich nicht so einfach hinaustreiben lasse.
Nun hat auch sie unfreiwillig ihre Erwartungshaltung etwas zurück geschraubt, und hat wohl oder übel akzeptiert, dass sie mich von meinem Sohn nicht wegekeln kann.
Dennoch fährt sie die Strategie des Minimalkonsenses. Sie ist juristisch bestens beraten, und hat zahllose gleichgesinnte Krähen in ihrem Umfeld, die ihr genügend Kreativität ins Ohr flüstern.

Sprich:
1) gerade so viel Umgang gewähren, dass ihr das Gericht keine Umgangsvereitelung anlasten kann  - so auch keine Übernachtungen! 
2) kein gemeinsames Sorgerecht zulassen! 
3) Maximale Unterhaltsforderungen

Das gute alte Spiel, was man hier zigfach zu lesen bekommt!
Spätestens wenn man selbst betroffen ist, kann man nachvollziehen, was in den Köpfen der Amokväter vorgegangen sein muss, als sie völlig durchknallten und unumkehrbares Leid angerichtet haben.  

@Zahlesel_RUS
Ich werde meinen neuen Anwalt konkret auf die Fixierung einer solchen Abhol/Bring-Regelung für die gerichtliche Umgangsregelung anhauen. Das würde mir das Leben deutlich erleichtern.
Die Antragstellung wird in den nächsten Wochen geschehen.

@p__
Deine Kommentare sind wirklich super! Ich verfolge deine Hinweise/Antworten mit großem Interesse. Du hast dir beeindruckend viel Fachwissen angeeignet, und ich mag deine schneidende Wortwahl. 
Du hilfst hier vielen nicht die ewig gleichen Fehler zu begehen oder zumindest Schadensminderung zu betreiben.
Das deutsche Familienrecht ist aus Vätersicht ein Joke - Ich frage mich, warum deutsche Männer sich überhaupt noch an der Zeugung von Kindern freiwillig beteiligen. Ich würde es nicht noch mal tun!


Man sollte das Trennungs-FAQ ausgedruckt in Schulen verteilen, männliche Schüler sollten verpflichtet werden eine Klausur darüber zu schreiben! Möglicherweise dann würde es zu einer längst überfälligen Revolte kommen!
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Wer ist an den Umgangsterminen berechtigt mein Kind bei der KM abzuholen? - von NeverTrustAHoe - 04-12-2019, 02:12

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