04-05-2009, 20:55
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/637431
Wenn der entsorgte Zahlvater ruiniert ist, und nicht mehr zahlen kann, dann muss auch Großvater A und Grossmutter B zur Zahlung verpflichtet werden. Erst wenn die ganze Verwandtschaft 2. Grades finanziell ruiniert ist, dann gibt er vielleicht Ruhe. Ein paar Hürden gibt es aber noch, bevor das eintritt. Sicherheiten gibts also keine. Damit ist das "Argument", doch als Vater zu seiner Verantwortung zu stehen hinfällig. Schließlich ist mein Vater nicht für meine Kinder verantwortlich, da ich sie gezeugt habe. Trotzdem soll er ggf. zur Zahlung herangezogen werden , wenn ich nicht zahle.
Damit lässt der Staat nun ohne Scham die komplette Maske fallen. Verwandtschaft ist damit in Deutschland ein Risiko.
Ohnehin sieht die Behörde selbst den leiblichen Vater nur als Verwandtschaft des eigenen Kindes an. Dies geht aus der steuerlichen Lebensbescheinigung hervor, die der leibliche Vater anfordern kann, um ein paar Cent Solidaritätszuschlag einzusparen ( Dort erlaubt ihm die Behörde, das er für 3 Jahre 0,5 Kinder eintragen lassen darf. Danach muss er neu nachweisen, daß er mit seinem erzeugten Kind verwandt ist ) In dem Behördlichen Zettel steht nicht etwa: "Sie sind der leibliche Vater", sondern in behördendeutsch "Hiermit wird bestätigt, daß Sie ersten Grades mit dem Kind XY verwandt sind". Eine faustdicke Beleidigung !!!
Wenn der entsorgte Zahlvater ruiniert ist, und nicht mehr zahlen kann, dann muss auch Großvater A und Grossmutter B zur Zahlung verpflichtet werden. Erst wenn die ganze Verwandtschaft 2. Grades finanziell ruiniert ist, dann gibt er vielleicht Ruhe. Ein paar Hürden gibt es aber noch, bevor das eintritt. Sicherheiten gibts also keine. Damit ist das "Argument", doch als Vater zu seiner Verantwortung zu stehen hinfällig. Schließlich ist mein Vater nicht für meine Kinder verantwortlich, da ich sie gezeugt habe. Trotzdem soll er ggf. zur Zahlung herangezogen werden , wenn ich nicht zahle.
Damit lässt der Staat nun ohne Scham die komplette Maske fallen. Verwandtschaft ist damit in Deutschland ein Risiko.
Ohnehin sieht die Behörde selbst den leiblichen Vater nur als Verwandtschaft des eigenen Kindes an. Dies geht aus der steuerlichen Lebensbescheinigung hervor, die der leibliche Vater anfordern kann, um ein paar Cent Solidaritätszuschlag einzusparen ( Dort erlaubt ihm die Behörde, das er für 3 Jahre 0,5 Kinder eintragen lassen darf. Danach muss er neu nachweisen, daß er mit seinem erzeugten Kind verwandt ist ) In dem Behördlichen Zettel steht nicht etwa: "Sie sind der leibliche Vater", sondern in behördendeutsch "Hiermit wird bestätigt, daß Sie ersten Grades mit dem Kind XY verwandt sind". Eine faustdicke Beleidigung !!!