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Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt
(09-07-2020, 10:23)p__ schrieb:
(09-07-2020, 10:10)Arrico schrieb: Sie pokert ziemlich hoch.

Das ist kein pokern. Das Spiel ist schon vor fast 9 Monaten vorbei, du hast es verloren und zahlst nun die Gewinnerin aus. Es geht nur noch um Modalitäten, um Details.

Auch wenn du glaubst, der biologische Vater zu sein: Angesichts der Unterhaltssummen reichen 0,5% Zweifel, um rechnerisch einen Test zu rechtfertigen. Das ist simple Stochastik.

Das genau meine ich. Ich denke da auch mathematisch. Wie hoch wäre wohl die Wahrscheinlichkeit, dass sie mich lieber gerichtlich als außerhalb zur Anerkennung zwingt, wenn sie sich ihrer Sache nicht sicher wäre? Da würde es ihr doch entgegenkommen, ohne viel Aufhebens ein von mir bezahltes negatives Abstammungsgutachten zu erreichen statt vor Gericht wie die letzte - sorry- Hure dazustehen? 

Klar rechtfertigt der UH jeden Zweifel. Den habe ich bloß leider nicht. Um es kurz zu fassen: Meine Augen und meine Beinform vererbe ich wohl dominant. Alle drei Großen haben das von mir mitbekommen. Und ich sehe das an Hand der Fotos im Kind meiner Ex auch.
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RE: Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt - von Arrico - 09-07-2020, 10:39

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