Ich denke da würde ich eher nicht zurückziehen sondern entweder gekonnt im weiteren Ordnungsgeld Verfahren es so auslegen wollen das es dem Kindeswohl dienlich wäre das ganze nicht weiter zu verfolgen bezüglich der Befragungen, Konflikte etc. oder darauf hin-/mitwirken das es so entschieden wird, je nachdem wie so ein Verfahren überhaupt abläuft ( Keine Erfahrungswerte ).
Ich denke nicht das beim zurückziehen der gestellte Antrag auf PKH noch bestand hätte und somit tatsächlich Kosten zu tragen wären, egal wie positiv das verpackt wird, denn Kosten sind bis dato ja entstanden, aber nur ne Vermutung...
Ich denke nicht das beim zurückziehen der gestellte Antrag auf PKH noch bestand hätte und somit tatsächlich Kosten zu tragen wären, egal wie positiv das verpackt wird, denn Kosten sind bis dato ja entstanden, aber nur ne Vermutung...