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Nachweis von Unterhaltszahlungen gem. Leitlinien !?
#8
(08-02-2021, 13:24)Nappo schrieb: Je weiter zurück die Anforderung von nachträglichen Kontoauszügen geht, desto teurer wird es. Wird wohl keinen anderen Weg geben

Ich habe die Zahlungen in einer meiner Ermittlungsakten gefunden als Zusammenstellung f. die Staatsanwaltschaft. Kosten f.den Staat damals 28,00 Euro.
Dann sagt noch einer so ein 170er hat keine Vorteile.... Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin
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RE: Nachweis von Unterhaltszahlungen gem. Leitlinien !? - von Arminius - 08-02-2021, 14:18

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