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Drohende Strafanzeige aus Österreich durch UVK
#21
Danke für alle Beiträge, das hilft schon mal weiter.
Mal angenommen, ich würde aufstocken, stimmt dann meine folgende Rechnung bzgl. ALG II- Leistungen?
(ich habe die Herleitung aus dem Aufstocker-Thread kopiert und mit meinen Zahlen gefüllt)

Gewinn/Einkommen:
1300 Euro

Abzgl. Erwerbstätigenfreibeträge nach §11b Abs. 2 und Abs. 3 SGB II:
-330 Euro

Abzgl. titulierter Unterhaltsbeträge nach §11b Abs. 1 Satz 7:
(350+350)
- 700 Euro

Anrechenbares Einkommen:
= 270 Euro.

Bedarfsberechnung:

Regelbedarf (Alleinstehender):
446 Euro

zzgl. Wohnkosten
+ 500 Euro

Gesamtbedarf:
904 Euro

Berechnung des Anspruchs auf ALG II:

Bedarf:
946 Euro

abzgl. anrechenbares Einkommen
-270 Euro

= 676 Euro Anspruch auf ALG II
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RE: Drohende Strafanzeige aus Österreich durch UVK - von Papaonkel - 05-04-2021, 12:28
RE: Forderung von ausländischer UVK - von p__ - 28-12-2020, 16:29
RE: Forderung von ausländischer UVK - von p__ - 30-12-2020, 12:01
RE: Forderung von ausländischer UVK - von p__ - 30-12-2020, 12:14

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