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Ein neuer Fall...
#9
Wenn sie nicht auf deine Aufforderung zu einem einvernehmlichen Vaterschaftstest reagiert und du die Vaterschaft nicht anerkennst, wird sie zur Kinderbussgeldstelle gehen (heisst auch "Jugendamt"). Die verklagen dich ruckzuck und du musst einen gerichtlich angeordneten Test machen. Bist du der Vater, kostet dich das rund 1000 EUR. Ärztliche Aufsicht, teuer zertifizierte Labors, Gerichtskosten etc. Machst du einen privaten Test, kostet dich das 100-150 EUR.

Die Klarheit über die Vaterschaft kostet dich also vierstellig oder gerade so dreistellig - je nach dem, ob die Dame auf maximalen Schaden aus ist oder ob sie noch Resthirn hat.

Kleiner Job und nebenher Schule kannst du ebenso probieren. Du musst sogar, wenn dein jetziger Job sich nicht mit deiner Behinderung verträgt. Und wenn du früher aus irgendwelchen Gründen noch nicht einmal ein Schulabschluss erreicht hast, dann los. Du hast doch nichts zu verlieren! Die werden dich sowieso zu Mindestunterhalt verurteilen, wenn du so wie jetzt als Teilzeitbeschäftigter 28jähriger bei Mutti wohnst. Was übrigens ein tolles, gutes Sicherheitsnetz ist, sei froh dass dir Eltern noch zur Verfügung stehen. Dein Kind ist noch nicht mal geboren und das genau das bereits verloren.

Wenn nicht mehr Unterhalt gefordert wird, entstehen über den geforderten oder ausgeurteilten oder beurkundeten Betrag hinaus keine Rückstände, auch wenn sich hinterher herausstellt, dass du mehr zahlen hättest können/sollen. Wirst du als Mangelfall akzeptiert während du weiter Schule/Ausbildung machst, laufen keine Schulden auf.

Die Behinderung... argumentieren kannst und sollst du damit schon, aber erfahrungsgemäss zieht das fast nie. Irgendwelche ärztlichen Bescheinigungen werden nicht anerkannt. Da müsste schon ein aufwendiges Gutachten her in Kombination mit einem verständnisvollen Richter (haha), Glück und ein GDB von >80.

Es gibt noch eine andere Option, eine Wette auf die Zukunft. Bei stark unterschiedlichen Einkommensverhältnissen kann es sein, dass die Barunterhaltspflicht ganz oder teilweise der betreuende Elternteil tragen muss. Wenn Mutti zum Beispiel netto das Dreifache verdient wie Vati. Sollte Mutti also irgendwann weiter Karriere machen und du nicht erreichen, kann ein Fall eintreten, der dich auch beim Unterhalt entlastet.

Zitat:Erst hieß es das man ja zusammen ziehen kann und alles zusammen machen kann und zusammen in den Urlaub fahren kann usw. ( einen auf happy Familie machen) was für mich eher was von einem Horrorfilm hatte jeden Tag mit dieser Person zu verbringen.

Sehr unklug reagiert. Immerhin hatte sie einen Vorschlag, aus dem eine Elternebene hätte sich entwickeln können. Natürlich macht man keine WG mit einem Menschen den man nicht aushält. Aber in so einer Situation zeigt man sich erfreut, bleibt unverbindlich, hilft, spricht übers Eltern sein. Du bist in einer extrem miesen Position, so dass du so viel (kostenlose) Kreide fressen solltest wie möglich. 5 Minuten Rittmeister, 25 Jahre Zahlmeister. Die fünf Minuten sind rum, du bist jetzt in der 25-Jahre-Phase, die der Staat für unser Geschlecht vorgesehen hat.
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Ein neuer Fall... - von Egal - 27-09-2021, 15:39
RE: Ein neuer Fall... - von p__ - 27-09-2021, 16:02
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RE: Ein neuer Fall... - von p__ - 01-09-2022, 21:27

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