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Titulierter Unterhalt wird rückwirkend eingefordert
#1
Hallo Zusammen,

ich habe zwei Söhne, beide zwischen 12 und 18, die bei der Ex leben und denen ich laut dynamischen Titel 100% der Düsseldorfer Tabelle zahlen darf.

Beide habe ich seit rund drei Jahren nicht mehr gesehen, da ich komplett verhasst bin, aber das nur am Rande.

Seit der Scheidung 2015 zahle ich jeden Monat regelmäßig und pünktlich meinen Unterhalt gemäß Tabelle.

In den letzten Jahren habe ich aber, auch aufgrund des komplett abgerissenen Kontakts, nicht mehr darauf geachtet, ob die Sätze wie üblich im Januar jeden Jahres gestiegen sind.

Nun ist meiner Ex-Frau im März diesen Jahres aufgefallen, dass ich ja seit Januar 2020 zu wenig gezahlt habe, da da die Sätze gestiegen sind (wie 2021 und 2022 auch), zudem wurde mein jüngerer Sohn im Laufe des Jahres 2021 12, ist also in die höchste Stufe gerutscht.

Ich habe zwar noch im März sofort die Differenz für den entsprechenden Monat nachgezahlt und auch meinen Dauerauftrag für die Zukunft sofort angepasst, nichtsdestotrotz fordert meine Ex nun auch die Differenz der vorherigen 26 Monate nach, in der Summe 2.074.-€

Ich weiß, dass sie das Geld überhaupt nicht benötigt, da sie sehr clever neu geheiratet hat und dementsprechend über größere finanzielle Mittel verfügt als ich, deswegen ist ihr die Differenz auch so lange Zeit nicht aufgefallen.

Ich bin der Meinung, dass sie das Geld nicht nachfordern kann, da ihre Ansprüche verwirkt sind (Zeitmoment und Umstandsmoment liegen meiner Meinung nach hier vor).

Sie droht mir dagegen mit dem Gerichtsvollzieher und der Pfändung, sollten wir uns nicht außergerichtlich einigen bzw. ich direkt überweisen.

Da ich nicht schon wieder hunderte Euros für einen Anwalt ausgeben will - gibt es hier jemand mit Erfahrung oder Wissen zu diesem Thema?
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Titulierter Unterhalt wird rückwirkend eingefordert - von kwep - 25-04-2022, 15:37

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