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Den eigenen Rechtsanwalt wg. Untätigkeit auf Schadensersatz verklagen?
#11
Hi,
ob der Kopf des RAs so funktioniert, wie er sollte, kann ich nicht beurteilen.
Dafür habe ich ihn nicht ausreichend gut kennengelernt. Denkbar ist alles, aber es macht nicht den Eindruck,
als wenn er im Begriff sei, die Kanzlei zu schließen. Demenz schließe ich aus. Eher Schludrigkeit, Gleichgültigkeit.
Vielleicht hat er die Möglichkeit verklagt zu werden nicht einmal in Betracht gezogen.

Als ich ihn am Tel damit konfrontiert habe, dass ich ihm das mich entlastende Material rechtzeitig per Email geschickt habe,
konnte man wortwörtlich nachvollziehen, dass er die besagte Mail erst im Laufe unseres Telefonats geöffnet hat und 
dementsprechend den Inhalt vorher nicht zur Kenntnis nahm. 

@Austriake
Ich habe deine "Mutmaßung" voll auf dem Schirm. Auszuschließen ist das nicht. 
Auffliegen wird sowas mit ziemlicher Sicherheit nie. Beweisbar ist sowas nicht und die werden sich schon nicht verplappern.
Aber wenn was dran wäre, dann besteht erst recht Handlungsbedarf ihn dran zu kriegen!

Ich habe erstmal Akteneinsicht eingefordert. Es besteht absolute Eile.
Man hat nämlich nur für eine kurze Zeit nach Beschlussfassung Anspruch auf die Aushändigung der Gerichtsakte. 
Erst wenn mir alles vorliegt, kann ich eine Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage durch einen Juristen vornehmen lassen.
Die Rechnung über die Gerichtskosten war heute bereits im Briefkasten.
Das ist eh der kleinste Posten. Die dicken Brummer kommen erst.

Mir ist - spätestens jetzt - klar, dass ich die gemeinsame Sorge bei diesem Gericht wohl niemals kriegen werden
(es sei denn, das Kind ist alt genug und deklariert seinen Willen).

p__ hat hier im Forum schon mehrfach geschrieben, dass wenn man an den selben Richtern einmal scheitert,
dann soll man es nicht erneut versuchen soll, weil das Ergebnis immer das selbe sein wird.
Dann ist es ein Anrennen gegen Mauern und man verheizt sich über die Jahre hinweg.

Die wollen einfach nicht und werden auch immer einen Grund finden, den sie vorschieben können.
Es heißt ja auch nicht, dass wenn ich alles entlastende Material "rechtzeitig" vorgelegt hätte,
dass das OLG dann zu meinen Gunsten entschieden hätte.
Die Chance ist enorm groß, dass man mangels belastenden Materials gegen den Vater eine neue Hürde gesetzt hätte.
Z.B. eine elterliche Begutachtung. Sowas dauert bekanntlich lange, ist teuer und das Ergebnis ist in den meisten Fällen *pro* Mutter.
Und selbst wenn das Gutachten "neutral" ausgegangen wäre,
hätte die Mutter die Zeit bis zur Gutachtenfertigstellung dafür nutzen können neue
"durchschlagende" Grunde zu finden, warum man den Vater nicht im Boot haben will. 


Die Berührung mit der Familienunrecht sollte man auf einen Minimaleinsatz reduzieren,
aber alles einfach einstellen und mich mit dem Status Quo arrangieren ist für mich momentan keine Option.
Zumindest im Hinblick auf Umgang hab ich noch nicht alles möglich Machbare ausgeschöpft. 
Nun hab ich entgegen meiner Erwartung sowohl die Verfahrensbeiständin als auch das Jugenamt auf meiner Seite -
diese Ausgangslage sollte ich nutzen.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt eine Umgangserweiterung einzufordern.
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RE: Den eigenen Rechtsanwalt wg. Untätigkeit auf Schadensersatz verklagen? - von DamnatioAdBestias - 08-09-2022, 19:25

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