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Unterhaltspflicht eines nicht mehr Berufstätigen für erwachsenes Kind
#6
Nachdem mein Sohn nun im November 2023 volljährig geworden ist und ich die regelmäßigen Unterhaltszahlungen an die (H)Exe folgerichtig ab Dezember eingestellt habe, meldete die sich alsbald bei mir und wollte wissen, wo denn das Geld bleibt. Freundlich habe ich sie auf die neue rechtliche Situation aufmerksam gemacht und ihr mitgeteilt, dass ab sofort nicht mehr sie, sondern der Junior mein Ansprechpartner in Sachen Unterhalt ist, und dass der sich nun selbst darum kümmern muss.

Sein Anruf ließ dann auch nicht lange auf sich warten. Nachdem ich ihm alle notwendigen Unterlagen zur Kalkulation geschickt hatte, stellte er mit Schrecken fest, dass sowohl seine erwerbstätige Mutter (angeblich nur 1.100 EUR Nettoeinkommen, ich vermute „schöngerechnet“), als auch ich (nicht erwerbstätig, unbedeutende Kapitaleinkünfte, lebe von Ersparnissen) beide unter dem Selbstbehalt gem. Düsseldorfer Tabelle liegen.

Wenn er dies akzeptiert und nicht gleich zwecks Klage zum Anwalt läuft, dann müsste ich doch jetzt aus dem Schneider sein. Zumal ich ihm freiwillige Zuwendungen in noch unbestimmter Höhe angeboten habe, um ihn weiter zu unterstützen.

Übersehe ich da etwas? Wo ist der Fallstrick? So einfach kann es doch in Absurdistan nicht ausgehen!
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RE: Unterhaltspflicht eines nicht mehr Berufstätigen für erwachsenes Kind - von finearts60 - 18-12-2023, 04:04

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