03-02-2023, 13:12
Ja und Nein. Zusätzliche Anträge können im Verfahren immer draufgepackt werden und auch nach der Scheidung kann nochmal irgendein Fass aufgemacht werden, z.B. wieder Unterhalt.
Aber es hindert dich auch niemand daran, dir in diesem Fall einen Anwalt zu nehmen. Wenn du meinst, die Scheidung ist einfach genug, um sie jetzt ohne Anwalt zu absolvieren, dann mach das. Sobald aber strittige Fragen für dich auftreten, brauchst du einen Anwalt. Ohne Anwalt kein Antragsrecht.
Aber es hindert dich auch niemand daran, dir in diesem Fall einen Anwalt zu nehmen. Wenn du meinst, die Scheidung ist einfach genug, um sie jetzt ohne Anwalt zu absolvieren, dann mach das. Sobald aber strittige Fragen für dich auftreten, brauchst du einen Anwalt. Ohne Anwalt kein Antragsrecht.