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Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen
#26
Essen zählt nicht zum Mehrbedarf. Das würde auch anfallen, wenn das Kind nicht in Betreuung ist und ist deshalb im Kindesunterhalt enthalten.
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RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - von p__ - 05-08-2023, 10:57

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