10-02-2024, 12:44
Hallo zusammen,
ich habe mal wieder ein Thema mit meiner Ex (so wie die meisten :-)).
Ich bin seit Januar 2023 geschieden und in diesem Zuge hatten wir im August 2022 eine Scheidungsfolgevereinbarung beim Notar beurkunden lassen. Ich habe zwei Kinder im Alter von 15 und 17 Jahren. In einer Scheidungsfolgevereinbarung hatten meine Ex und ich den KU von 750 pro Kind bis zum Abiabschluss vereinbart. Also ein statischer Unterhalt. Zusätzlichen haben wir noch folgende Formulierung in die Vereinbarung eingebracht:
"Die Erschienene zu 2 (meine Ex) erhebt bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Anspruch auf Offenlegung der Einkünfte oder Anpassung der Unterhaltsforderung"
Jetzt weiß ich nach der Selbstrecherche, dass der stat. Titel abgeändert werden. Aber meine Frage ist, ob der Passus als Freistellungsvereinbarung meiner Ex mir Gegenüber zu verstehen sein könnte. So könnte ich zumindest die Erhöhung des KU von meiner Ex zurück fordern.
Wie sind eure Meinung zu meinen Chancen?
Gruß
Emre
ich habe mal wieder ein Thema mit meiner Ex (so wie die meisten :-)).
Ich bin seit Januar 2023 geschieden und in diesem Zuge hatten wir im August 2022 eine Scheidungsfolgevereinbarung beim Notar beurkunden lassen. Ich habe zwei Kinder im Alter von 15 und 17 Jahren. In einer Scheidungsfolgevereinbarung hatten meine Ex und ich den KU von 750 pro Kind bis zum Abiabschluss vereinbart. Also ein statischer Unterhalt. Zusätzlichen haben wir noch folgende Formulierung in die Vereinbarung eingebracht:
"Die Erschienene zu 2 (meine Ex) erhebt bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Anspruch auf Offenlegung der Einkünfte oder Anpassung der Unterhaltsforderung"
Jetzt weiß ich nach der Selbstrecherche, dass der stat. Titel abgeändert werden. Aber meine Frage ist, ob der Passus als Freistellungsvereinbarung meiner Ex mir Gegenüber zu verstehen sein könnte. So könnte ich zumindest die Erhöhung des KU von meiner Ex zurück fordern.
Wie sind eure Meinung zu meinen Chancen?
Gruß
Emre