Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anwaltsgebühren - ein Fall, zweimal Gebühr?
#1
Hallo,

ich benötige fürs erste eine grobe Einschätzung für den folgenden Sachverhalt:

Meine Exgattin hat nach längerem Hin und Her zwischen den Anwälten auf Zugewinn gegen mich geklagt. Die erste Klage war so abgefasst, dass sie nur zugelassen werden sollte, wenn sie auch Prozesskostenhilfe vom Gericht erhält. Das hat die Familienrichterin abgelehnt.

Zu dieser Klage hat mein Anwalt nicht einen Schriftsatz verfasst, sondern nur die Entscheidung des Gerichts abgewartet.

Ein paar Monate später kam die nächste Klage, die die Ex auf wundersame Weise dann doch ohne PKH finanzieren konnte. Inzwischen ist die Sache per gerichtlichem Vergleich beendet.

"Mein" Anwalt verlangt nun auch für das niedergeschlagene Verfahren eine 1,3 fache Geschäftsgebühr. Zusätzlich zu den Gebühren (Verfahrens-, Termin- und Vergleichsgebühr, was ja in Ordnung ist) für das abgeschlossene Gerichtsverfahren. Außerdem stellt er mir 20 und 40 € Porto und Telefonpauschalen ein, aber das ist Kleinvieh im Vergleich zu dem, was er für die abgewiesene Klage erhalten will.

Der Anwaltstitel ist wohl gleichbedeutend mit einer Lizenz zum Geld drucken ...

Jedenfalls, wenn das gebührenrechtlich in Ordnung ist.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Anwaltsgebühren - ein Fall, zweimal Gebühr? - von campesino - 24-05-2009, 12:35

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Schulkosten + GBS Gebühr (Ganztagsschule) VaterMorgana 6 5.832 08-08-2014, 11:46
Letzter Beitrag: suppenkasper
  Wenn der Postmann zweimal... bio 6 6.169 09-02-2011, 12:05
Letzter Beitrag: -PAPA_

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste