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Anwaltsgebühren - ein Fall, zweimal Gebühr?
#7
Hatte vor 12 Jahren einen Scheidungsfolgevertrag (Ehevertrag) über einem Notar aufsetzen lassen. Kosten 1750 DM.
Wollte den Sohn (Rechtsanwalt) für meine Scheidung vor 2 Jahren anheuern, hatte ein 30 min Gespräch mit ihm geführt. Er hat abgelehnt, da sein Vater als Notar den Ehevertrag aufgesetzt hatte, wäre es für ihn nicht möglich mich zu vertreten. Er hat mir nichts berechnet! Das war sehr anständig!

Scheidung: Eingereicht Sept 2007. Rechtskräftig geschieden Febr.2009
Familienanwalt hatte mich vertreten. Viel zutun gab es für den Mann nicht, da der Richter meinen Ehevertrag voll anerkannte und es keinen Versorgungsausgleich gab (war vertraglich ausgeschlossen).
Kosten: 2200 Euro Anwalts& und Gerichtskosten plus 500 Euro Übersetzungsgebühren, da Ex Amerikanerin und der Papierkram über den Botschaftsweg zugestellt werden musste.

Ich hatte mit höheren Kosten und Problemen gerechnet. Bin voll zufrieden und glücklich nun sauber ohne Folgekosten geschieden zusein. Scheiss auf die 2700 Euro Scheidungskosten! Kacke nur, dass diese Kosten auf 2 Jahre verteilt sind und ich deshalb steuerlich nichts geltend machen kann.
Dem Notar, der meinen Ehevertrag aufgesetzt hatte, bin ich heute noch zutiefst dankbar! Das war meine beste Investition meines Lebens!!
Gruss
Heinrich
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RE: Anwaltsgebühren - ein Fall, zweimal Gebühr? - von Heinrich - 27-05-2009, 06:50

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