22-06-2009, 19:24
Nunja, Knecht, habe mal kurz einige Bedingungen überflogen.
Vorsicht also!
Ich muss mich selbst korrigieren, nachdem ich die Kostenrechnung der Gerichtskasse gerade nochmal rausgekramt hatte.
Es waren laut:
§§ 94 I Nr. 4, 32 KostO Umgangsregelung:
Wert: 3.000,00 Euro
Mein Anteil 50/100
13,00 Euro.
Die Kosten des Gutachtens? .... Darüber will ich gar nicht schreiben.
Zitat:Nichteheliche Lebenspartner und andere nichtverheiratete Personen können diesen Versicherungsschutz nicht abschließen.Wenn ich bedenke, dass mich meine Umgangsklage satte 19 Euro gekostet hat, kann ich gerne auf so ein Angebot verzichten.
Die Versicherungssumme für den Rechtsschutz in Ehesachen beträgt bis zu 30.000 Euro je Rechtsschutzfall. Der Jahresbeitrag liegt bei 120 Euro.
Eine Selbstbeteiligung von 500 Euro je Rechtsschutzfall ist obligatorisch.
Der Rechtsschutz in Ehesachen kann nur in Verbindung mit einem anderen Rechtsschutzpaket abgeschlossen werden, zum Beispiel....
Vorsicht also!
Ich muss mich selbst korrigieren, nachdem ich die Kostenrechnung der Gerichtskasse gerade nochmal rausgekramt hatte.
Es waren laut:
§§ 94 I Nr. 4, 32 KostO Umgangsregelung:
Wert: 3.000,00 Euro
Mein Anteil 50/100
13,00 Euro.
Die Kosten des Gutachtens? .... Darüber will ich gar nicht schreiben.