24-11-2011, 15:58
Jo, ich lese es gerade. Was für ein sinnfreier Satz 3 in diesem §!
3) Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte dies beantragt.
http://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/__3.html
3) Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte dies beantragt.
http://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/__3.html