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Kindesunterhalt bei selbständigen
#3
1. 20% des steuerlichen Nettoeinkommens. Oder nach Massgabe des Richters.
2. Gesamteinkommen. Oder nach Massgabe des Richters.
3. Ja. Solange du dadurch kein Mangelfall wirst. Oder nach Massgabe des Richters.
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Nachrichten in diesem Thema
Kindesunterhalt bei selbständigen - von jimmy - 30-03-2010, 17:30
RE: Kindesunterhalt bei selbständigen - von p__ - 30-03-2010, 17:59

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