30-03-2010, 17:59
1. 20% des steuerlichen Nettoeinkommens. Oder nach Massgabe des Richters.
2. Gesamteinkommen. Oder nach Massgabe des Richters.
3. Ja. Solange du dadurch kein Mangelfall wirst. Oder nach Massgabe des Richters.
2. Gesamteinkommen. Oder nach Massgabe des Richters.
3. Ja. Solange du dadurch kein Mangelfall wirst. Oder nach Massgabe des Richters.