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OLG Celle (15 UF 277/07) Nachehelicher Krankheitsunterhalt
#3
kann man aber nicht oft genug wiederholen.

5 jahre ehe = 14 jahre unterhalt bezahlen


eigentlich hat er ja 19 jahre bezahlt!
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RE: OLG Celle (15 UF 277/07) Nachehelicher Krankheitsunterhalt - von Exilierter - 21-10-2008, 04:10

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