24-08-2010, 21:17
Wenn man die beiden bekannt gewordenen Fälle zusammen betrachtet:
Fall 1 OLG Brandenburg (Kind zu über 90% seines Lebens vom Vater vollständig allein betreut und widerrechtlich von der Mutter aus der Kontinuität gerissen = Vaterkontinuität nicht entscheidend)
und
Fall 2 OLG Naumburg (dauernde Kontinuität bei Mutter, boykottierter Kontakt zum Vater seit über 4 Jahren = Mutterkontinuität alles entscheidend)
dann sind wohl die beiden Extrempositionen väterlicher Realität abgesteckt. In beiden Fällen dennoch im Ergebnis: Kindeswohl ist die Mutti.
Hat dann irgendein Vater, der zwischen diesen Extremen liegt, eine reale Chance auf das gemeinsame Sorgerecht durch "Klagen"? Oder exekutiert die Justiz nur die eingeübte Diskriminierung fort?
Falls nun in nächster Zeit doch einige Väter "durchkommen" sollten, dann kann das nur heißen: Ergebnis reinster richterlicher Willkür. Eine plausible familienrechtliche Erklärung gibt es dafür nicht.
Insofern kann man den Aufruf von Leutheuser-Schnarrenberger (vom 19.8.) zum massenhaften "Klagen" nur unter einem Gesichtspunkt verstehen:
Es ist eine Einladung an lange diskriminierte Väter, sich jetzt noch eine "amtliche Entsorgungbestätigung" abzuholen - es ist IN DER RECHTSPRAXIS die Aufforderung, sich selbst zu entsorgen - und zugleich eine Subventionsveranstaltung für die Scheidungsindustrie: Die blöden, kämpfenden Väter zahlen ja auch noch die beteiligten Scheidungsprofiteure (eine Beiordnung ist nach jüngster Diktion nicht erforderlich).
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #