nun, wie es aussieht, hat sie uneinsichtigerweise Tatsachen geschaffen und den Anwalt ins Spiel gebracht. Der wird jetzt Eure Bemühungen ins Gegenteil verkehren und seine Rechnung stellen ...
Wenigstens darf er "nur" den Differenzbetrag von alt zu neu mal 12 als Grundlage für seine "Kostennote" (wie ich diesen Begriff "liebe"!) nehmen.
Ihr könntet aber, wenn ihr noch mehr Geld verbrennen wollt, noch einen Anwalt engagieren, der Eure (heisst seine!) Interessen vertritt und dann im Verfahren einen "Vergleich" (= 3 x 2 Anwaltsgebühren) vorschlägt ...
Wenigstens darf er "nur" den Differenzbetrag von alt zu neu mal 12 als Grundlage für seine "Kostennote" (wie ich diesen Begriff "liebe"!) nehmen.
Ihr könntet aber, wenn ihr noch mehr Geld verbrennen wollt, noch einen Anwalt engagieren, der Eure (heisst seine!) Interessen vertritt und dann im Verfahren einen "Vergleich" (= 3 x 2 Anwaltsgebühren) vorschlägt ...