12-02-2011, 15:48
(12-02-2011, 15:03)Terbeck schrieb: Und dem JA-Mitarbeiter so schnell wie möglich ein möglichst umfassendes Gesprächsprotokoll zukommen lassen und für ein evtl. vorzuschlagendes nächstes Gespräch dort Bedingungen stellen. Eine davon muss sein, dass der KM u. eine der zivilisierten Umgangsformen, nämlich die des Nichtdazwischenredens, deutlich zu machen ist.
Das Gesprächsprotokoll habe ich heute morgen sofort verfasst und ist in den Grundzügen fertig. Ich muss es heute und morgen noch ein paar Mal durchlesen und gegebenenfalls korrigieren.
Es findet kein Vermittlungsgespräch beim Jugendamt statt.
Die KM hat Defizite im verstehen und sich zu verständigen.
Sie sagt zwar, sie habe fast alles verstanden, würde sie hinterfragt werden, dann würde sich ein Turm von Missverständnissen aufbauen.
Vor dem Gerichtstermin möchte uns das Jugendamt noch zu einem Konfliktregulierenden Gespräch einladen. Noch vor der Anhörung bei Gericht, die innerhalb eines Monats erfolgen soll, soll das Jugendamt mit den Eltern Kontakt aufnehmen können, um eine außergerichtliche Lösung auszuloten.
Wenn die Institutionen wie Jugendamt und Gerichte der KM keinen Dämpfer verpassen, macht sie weiter wie bisher.
Mit den Gedanken, mir passiert nichts, also macht sie weiter wie bisher und kann sich noch mehr Spielchen ausdenken.