16-03-2011, 21:48
(16-03-2011, 21:29)Freaky schrieb: Lieselotte und Manfred haben sich mal die ewige Liebe und Treue und gegenseitige Sorge versprochen.
Das ist seit einigen Jahren jeglicher Bedeutung beraubt. Außer der, das es dem Staat das Recht gibt, sich um den Unterhalt für den ehemaligen Ehepartner zu drücken. Denn Staatsbürger ist er weiterhin wie jeder brave Bürger, jeder Junkie und jeder Stadtstreicher...
Im Sozialrecht wird nicht gefragt, aus welchem Grund jemand Hilfe begehrt. Es gibt kein Verursacherprinzip für Sozialhilfe. Nur in diesem Fall ist es plötzlich ungeheuer wichtig. Der Staat hat seinen Bürgern gegenüber auch eine Schutzfunktion. Unter anderem auch die Aufgabe, Schutz zu gewährleisten gegen ungerechtfertigte Forderungen.
Und wenn der Staat den ehemaligen Eheleuten noch nicht einmal abverlangt, auch nur zu begründen, warum er die Ehe verlässt, kann er auch für die Folgen aufkommen.
Man kann auch sagen: Unterhalt ist Sondersteuer für soziales Unglück.