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Steuererstattung und Unterhalt
#5
Es gilt das Zuflussprinzip.

Das heißt, Steuerzahlungen oder Erstattungen werden in dem Jahr angerechnet, in dem sie geflossen sind und nicht im Jahr der zugrunde liegenden Einkünfte.

Wenn Steuererstattungen auf Grund von Zahlungen erfolgen, die der Andere nicht mit getragen hat, so muss man das vortragen und hoffen, dass der Richter das begreift.
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Nachrichten in diesem Thema
Steuererstattung und Unterhalt - von Raban - 29-05-2011, 13:52
RE: Steuererstattung und Unterhalt - von Raban - 29-05-2011, 16:31
RE: Steuererstattung und Unterhalt - von beppo - 29-05-2011, 18:10

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