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BFH vom 12.5.2011, VI R 42/10: Zivilprozesskosten sind aussergewöhnliche Belastungen
#4
(18-07-2011, 08:07)p schrieb: Gerade im Familienrecht passiert es oft, dass man gewinnt und trotzdem Gerichtskosten zahlen muss. Schon allein deswegen ist das Urteil ein Fortschritt. Auch die Einführung der "Zwangsläufigkeit" als niedrigere Schwelle ist ein Fortschritt.
Für die unter uns, die noch Einkommenssteuer zahlen (hehe) bedeutet das: Alles auf die Steuererklärung drauf und probieren, was geht.

Du musst aber an außergewöhnlichen Belastungen erst mal eine gewisse Summe überschreiten, bevor eine Steuerentlastung dann wirksam wird.

Bei 40.000 € Bruttojahreseinkommen und ohne Kinder auf der Lohnsteuerkarte bräuchtest Du da schon mal über 2.800 €, um am Geldsegen des Staates teilhaben zu können.

Meine außergewöhnlichen Belastungen für meinen Urlaub in Höhe von 2.400 € bringen gerade mal 180 € Steuerrückerstattung. Und das bei einem Gesamtbruttoeinkommen von gerade mal 14.000 €

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: BFH vom 12.5.2011, VI R 42/10: Zivilprozesskosten sind aussergewöhnliche Belastungen - von Camper1955 - 18-07-2011, 11:43

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