31-07-2011, 16:00
Wenn er nach dem Umzug bei der ARGE anklopft, wird ihn die gleich mal darauf verwiesen, dass er einen Trennungsunterhaltsanspruch an seine (formal) getrennte Ehefrau hat und er den realisieren muss. Oder die ARGE packt es gleich selbst an. Wenn er nicht auszieht: Google mal nach "Bedarfsgemeinschaft".