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235 StGB
#19
(08-08-2011, 12:14)vorsichtiger schrieb: Der gegnerische Anwalt sperrt gar nix. Er wird mit dem Titel zu Gericht gehen und Vollstreckung beantragen. Dann kommt post vom Gericht und / oder deren Schergen. Wieder ist eine Reaktion möglich: vollstreckungsabwehrklage.
Die angesprochene lohnpfändung oder drittschuldnerpfändung geht ebenfalls nicht mal einfach so einfach wie lapidar oben geschildert.
Also ich will ja niemandem auf die Füße treten, aber wenn man schon den Teufel an die Wand malt, sollte man wissen, wie er aussieht.
von wegen!
Die KM pfändet mit bestehendem Titel leicht und locker in Deine Lohn-/ Gehaltsansprüche beim Arbeitgeber.
Eine der Folgen dieser Pfändung ist das sogenannte 'Arrestatorium'.
Der Drittschuldner (ArbGeb) darf über die Forderung seines Gläubigers (Unterhaltsschuldner) nicht mehr verfügen.

Dann stehst Du erst einmal bis zur Oberkante Unterlippe in der Scheisse und musst Dich gegen die Vollstreckung wehren ....
Das kann sehr müßig und lästig sein.

Trotzdem:
Konto leerräumen und erst einmal "auf die Schnelle" bunkern, damit im Falle einer Lohn- und(!) Kontopfändung unbekannte Reserven bestehen.

Es gibt auch keine "Reaktionszeit"!
Von der Pfändung erfährt der Schuldner erst, wenn sie zu verhindern zu spät ist.




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235 StGB - von Derentsorgtevater - 07-08-2011, 11:44
RE: 235 StGB - von beppo - 07-08-2011, 12:12
RE: 235 StGB - von blue - 07-08-2011, 12:21
RE: 235 StGB - von Skipper - 07-08-2011, 12:27
RE: 235 StGB - von Derentsorgtevater - 07-08-2011, 13:08
RE: 235 StGB - von p__ - 07-08-2011, 13:39
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RE: 235 StGB - von vorsichtiger - 08-08-2011, 12:14
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RE: 235 StGB - von Ibykus - 08-08-2011, 14:28
RE: 235 StGB - von p__ - 08-08-2011, 13:11

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