30-08-2011, 13:30
(30-08-2011, 12:49)Profiler schrieb: Sollte der Hundewusch hier bei Iby langfristig weiter bestehen bleiben und die Halterin ihrer Verantwortung gerecht werden wollen, dann hat Iby zukünftig ein Familienmitglied mehr, dann gibt es zur Mitnahme des Hundes in seine Sphäre mE keine Alternative.
Geschickterweise könnte Iby das im Verfahren für SICH verwenden, indem er den Wunsch des Kindes ernst nimmt, aber auch klar macht, daß er die große Verantwortung des Kindes sieht und gern - weil beide Familien betreffend - zusammen mit der Mutter 'kindes- und tierwohldienlich' entscheiden möchte. Die Mutter kann mE dann nur zustimmen oder sich selbst ins schlechte Licht rücken.
Ich denke, so würde ich das machen - ganz ohne Tränen- und Blutvergießen und ohne Gefahr einer Selbstverletzung.
Das ist meine Strategie, die ich bereits im eMail-Verkehr mit der KM vorbereitet habe.
Den Hund nehme ich gerne (mit) zu mir und habe wieder einmal mehr auf der SR-Ebene bewiesen, dass mit der KM Kommunikation und Absprachen möglich sind.
Widerspricht sie, muss SIE sich vor dem Gericht erklären und verantworten, warum sie einem 10-jährigen Kind die scheinbar alleinige Verantwortung für einen Hund zu Bedingungen überträgt, die den Umgang einschränken.
Wenn sie sich so äußern sollte, beantrage ich noch vor dem OLG ein Ordnungsgeld in Höhe von wenigstens 5.000 festzusetzem.
Vielleicht sollte man diese Mail und die letzten drei Absätze bei @Profiler aus Gründen der Vorsicht wieder löschen?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass hier gelegentlich mitgelesen wird ....