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Scheidungsantrag erhalten -Was zu beachten ?
#7
(01-10-2011, 11:40)jvstpauli schrieb: 1. FG erwartet von mir Stellungnahme zur Gewährung der VKH, da ich ansonsten gem § 1360a BGB vorschusspflichtig wäre.
Frage: Wie sähe meine Antwort aus? Ich bin zZt im ALG11-Bezug und somit nachgewiesen nicht leistungsfähig
Deine Stellung zur VKH, sollte das Ziel haben, ihre Bedürftigkeit zu bestreiten.
Du hättest also Gelegenheit, dem Gericht von ihren versteckten Geldspeichern und ihren Nebenjobs in Waffen- und Drogenhandel zu erzählen.
Anderenfalls würden ihre Kosten dir aufgeladen.
Wenn du selbst auch nicht leistungsfähig bist (Was ist ALG11?), solltest du selbst einen VKH-Antrag stellen. Den bekommst du beim Gericht samt Ausfüllhilfe.
Dann zahlt der Staat für euch beide.

(01-10-2011, 11:40)jvstpauli schrieb: 2. FG erwartet ebenfalls mein Einverständnis zum eingereichten (vorlfg) Scheidungsantrag.
Ich wüsste nicht, warum du nicht zustimmen solltest.
Du hast von einer Verlängerung des Verfahrens nichts.
Im Gegenteil.

(01-10-2011, 11:40)jvstpauli schrieb: Frage: Mit dem Verfahren der "einvernehmlichen Scheidung" die der Antrag vorgibt, bin ich grundsätzlcih einverstanden.
BIS AUF die erwähnten 3 Punkte: Termin (Trennungsjahr noch nicht abgelaufen), Fehlen einer Umgangsregelung und Ehegattenunterhalt. Kann ich diese Punkte in der Stellungnahme an das FG anbringen oder brauche ich dazu bereits anwaltliche Unterstützung ?
1. Das Treunnungsjahr sollte dir wurscht sein.
2. Umgang solltest du im Zweifelsfall außerhalb der Scheidung regeln.
Wenn du da ein Problem hast, solltest du sofort aktiv werden und nicht auf die Scheidung warten.
3. Du hast doch sicher kein Interesse an EU. Warum willst dann darüber sprechen?
Das soll sie tun, wenn sie das will.
(01-10-2011, 11:40)jvstpauli schrieb: Nur: Das schafft man ja nicht in 10 Tagen..!Wie bekomme ich also "Aufschub" beim FG ?

Was sollten also meine konkreten nächsten Schritte sein in den verbleibenden 8 Tagen ?
Da du bisher keinerlei Anträge stellst, bist du mit einer schnellen und einvernehmlichen Scheidung einverstanden.
Das kannst du dem Gericht auch selbst schreiben und brauchst dafür auch erstmal keinen RA.

Den kannst du dir dann immer noch suchen und der kann dann auch noch Anträge stellen. Falls nötig.
Gib doch noch mal ein paar Töne von dir, wie du dir den Zugewinnausgleich vorstellst.
Anfangsvermögen, Endvermögen von beiden, wann wurde die Wohnung gekauft, mit welchem Geld, wieviel ist noch offen, etc.

Auch ein paar Takte zu den Einkommensverhältnissen wären gut, um zumindest eine gewisse Prognose zum EU geben zu können.
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RE: Scheidungsantrag erhalten -Was zu beachten ? - von beppo - 01-10-2011, 13:59

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