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Scheidungsantrag erhalten -Was zu beachten ?
#11
Hallo zusammen !
Puh, viele gute Tipps und dafür zunächst meinen grossen Dank an alle Tipgeber !Shy

Momentan schwirrt es etwas in meinem Kopf.

Ich versuche mich mal an der sehr strukturierten Antwort (Super!) von @beppo durch die noch offenen Punkte zu hangeln:

1. Verfahrenskostenhilfe: Finde keine Gründe,warum ihr die nicht zustehen sollte.Von geheimen "Geldspeichern" ist mir leider nichts bekannt.
--> Werde auch für mich asap VKH-Antrag besorgen.

2. Zustimmung zur einvernehmlichen Scheidung
Zitat:Ich wüsste nicht, warum du nicht zustimmen solltest.
Du hast von einer Verlängerung des Verfahrens nichts.
Im Gegenteil.

-->Richtig: Eine verlängerung des Verfahrens kostet nur mehr Geld /Nerven und mehr Versorgungsausgleich. Wäre dafür auch bereit,das ihrerseits verkürzt angegebene Trennungsjahr zu akzeptieren. Werde ich dem FG in meiner dieswöchigen Antwort auch so mitteilen (natürlich ohne die eben gemachten Angaben zur Motivation ..Dodgy)

3. Nun zu meinem Kernproblem,den im Scheidungsantrag behandelten bzw.
(bewusst ?) nicht behandelten Rechtsgebieten:

Gem. § 133 (1) Satz 2 FamG MUSS diese Antragsschrift enthalten (in Klammern, was Ihre Antragsschrift zZt enthält nebst meinem Kommentar)

Erklärung ob, Einigkeit besteht bzg.

-elterliche Sorge (nicht erwähnt->gehe davon aus,dass wir uns auf weiterhin gemeinsames Sorgerecht einigen)
- Umgangsrecht minderjährige Kinder (nicht erwähnt->hier möchte ich unbed. eine Einigung erzielen.Ansprechpartner? JA? private Mediation? dann schriftl. Fixierung)
- Unterhaltspflicht Kinder (erwähnt, seien auf die Unterhaltsvorschusskasse übergeleitet -> mE kein Handlungsbedarf)
- Ehegattenunterhalt (nicht erwähnt ! -> ist das Thema damit endgültig -also auch nach Scheidung -vom Tisch? Ich werde es von mir aus nicht ansprechen...
Ehewohnung (erwähnt.Rechtsverhältnisse seien geklärt -> selbe Frage: Für alle Zeiten geklärt ?)
Hausrat (erwähnt, Rechtsverhältnisse seien geklärt-> wir haben in der Tat beide ein Papier bei Ihrem Auszug unterzeichnet.mE kein Handlungsbedarf)

Abgesehn also von der formalen Unvollständigkeit des Antrags bleiben für mich die o.a. Fragen, insbesondere zu der Formulierung "geklärter Rechtsverhältnisse" und deren Folgen.

Ein Zugewinnausgleich wird ebenfalls NICHT erwähnt. Daher möchte ich auch @Beppo s Frage zu den Verhältnissen erstmal zurückstellen.

Habe in diesem Zusammenhang ein interesantes Fundstück im Netz aufgetrieben und zwar:"Ablauf eines Scheidungstermins vor Gericht" (Quelle: Homepage RA von der Wehl,Kiel):

Auszug: "..Im Scheidungstermin wird nur das besprochen, was die Parteien dem Gericht zur Entscheidung angetragen haben. Ist im Scheidungsantrag zu dem Unterhalt, dem Sorgerecht oder dem Zugewinn nichts gesagt bzw. nichts beantragt, wird sich das Gericht auch nicht damit beschäftigen oder dies von sich aus ansprechen. Die Ausnahme kann bei einigen Richtern die Frage des Umgangs mit minderjährigen Kindern sein. Einige Richter fragen danach, ob dieser Umgang problemlos klappt und lassen es sich schildern. Dies ist auch ihr gesetzlicher Auftrag und ihr Recht."

Meines Erachtens widerspricht das etwas den formalen Kritereien des § 133. Aber mir soll`s recht sein, wenn die uU "haarigen Themen" Unterhalt und Zugewinn durch Auslassung im Antrag nicht relevant werden.
Bleibt nur die Frage, ob sie damit auch nach Scheidung nicht mehr beantragbar sind.

So, das war´s für heute. Hoffe, ich konnte mich strukturiert asudrücken und den roten Faden einigermaßen beibehalten.

Ich bin sehr gespannt auf Eure Antworten/Erfahrungen !

Schönen (Rest-)Feiertag noch!

Jan


P.S. @neuleben: Schloss ist bereits ausgetauscht, Kapital ist nicht mehr viel vorhanden..Hier kommt nichts weg..Cool





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RE: Scheidungsantrag erhalten -Was zu beachten ? - von StayinAlive12 - 03-10-2011, 15:12

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