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Kindesunterhalt Mangelfall, ALG2
#9
(05-10-2011, 20:23)p schrieb: Wie lief das vor Gericht? Interessiert mich. Mit welcher Begründung erhielt sie das ABR und du nicht? Was hat sie beantragt, was hast du beantragt, waren Anwälte beteiligt? Wieso betreuter Umgang?
Sie hatte das alleinige SR beantragt, ich hatte daraufhin das ABR beantragt. Das ABR erhielt sie nach Argumentation, ich würde den Kontakt zwischen Mutter und Kind behindern. In den fraglichen 3 Monaten gab es 9 Nachmittags-Kontakte die ich dagegenhielt. Für den Richter unzureichend. Daher musste das Kind umgehend umgepflanzt werden. Sie durfte meine Tochter sofort vom Kindergarten abholen. Jetzt wohnt sie 60 km entfernt. Kein Kindergarten mehr, kein gewohntes Zuhause mehr. So läuft das.
Anwälte hatten wir natürlich auch. Sie einen Gerissenen, ich ne Lusche, wobei ich glaube, daß wenn meine Lusche besser gewesen wäre, das bei diesem Richter nichts geändert hätte.

Betreuter Umgang ist nach Ansicht der Gegenseite deshalb das Maximale, da die seelische Situation des Kindes, genauso wie die des Vaters, derzeit nicht einzuschätzen ist. Ganz im Sinne des Kindeswohls eben. Nachdem ich auf normalen Kontakt zumindes tageweise bestand, endete die Sitzung ohne Ergebnis. Also es wurde gar kein Umgang festgelegt, ganz im eigentlichen Sinne der Mutter.


(05-10-2011, 20:23)p schrieb: Wenn sie sehr viel mehr wie du verdient, kann es sein dass sie einen Teil oder die gesamte Barunterhaltspflicht selbst zu tragen hat,
Sie hatte einen recht gut dotierten Job bei der Bank. Den hatte sie aber vor zwei Jahren geschmissen. Seit dem Fortbildung und Aufbaustudium an der Uni. Ob sie das jetzt noch macht weiß ich nicht. Sollte Sie zukünftig wieder in ihren alten Job einsteigen, wäre das aber ein guter Hinweis.

(06-10-2011, 00:12)Camper1955 schrieb: Die Zahl der zumutbaren Bewerbungen ist jedenfalls sehr stark eingeschränkt, weil Du dann einfach nicht alles machen kannst.

derzeit schreibe ich gar keine Bewerbungen. Wozu auch. Werde vorraussichtlich in 6 vielleicht auch 12 Monaten erst wieder fit sein. Was soll ich mich da jetzt bewerben. Ob das wohl später dem Richter als Futter dienen wird mich rückwirkend zu verknacken? Wer weiß.
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Kindesunterhalt Mangelfall, ALG2 - von harzer - 05-10-2011, 14:19
RE: Kindesunterhalt Mangelfall, ALG2 - von p__ - 05-10-2011, 14:45
RE: Kindesunterhalt Mangelfall, ALG2 - von p__ - 05-10-2011, 20:23
RE: Kindesunterhalt Mangelfall, ALG2 - von harzer - 06-10-2011, 09:41
RE: Kindesunterhalt Mangelfall, ALG2 - von blue - 05-10-2011, 14:47

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