Wurde denn beim FA jetzt zumindest mal Einspruch eingelegt und Auszahlung begehrt?
Wann genau ist der Bescheid EINGEGANGEN?
Ob die übliche Monatsfrist läuft, das hängt mW vom Bescheid selbst ab.
Wenn der keine Rechtmittelbelehrung mit Fristsetzung enthält, dann gelten mW andere Fristen. Jedenfals ist das in den Jugendhilfe- und Sozialverwaltungen so.
War es überhaupt ein rechtsmittelfähiger Bescheid oder nur eine Mitteilung?
Wann genau ist der Bescheid EINGEGANGEN?
Ob die übliche Monatsfrist läuft, das hängt mW vom Bescheid selbst ab.
Wenn der keine Rechtmittelbelehrung mit Fristsetzung enthält, dann gelten mW andere Fristen. Jedenfals ist das in den Jugendhilfe- und Sozialverwaltungen so.
War es überhaupt ein rechtsmittelfähiger Bescheid oder nur eine Mitteilung?