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Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#5
(20-10-2011, 17:59)mari.mand schrieb: Unterhaltsvorschuss fordert das Amt zurück, ob man in den Zeiträumen leistungsfähig war oder nicht spielt für die dabei keine Rolle. Es heißt ja auch Vorschussleistung, weil sie die Leistung die Du bringst vorschießen - quasi wie ein Kredit und den darfst Du irendwann zurückzahlen.
Falsch! Wenn Du nachweislich nicht leistungsfähig bist, können dir in dieser Zeit auch keine Schulden entstehen.
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RE: Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss - von mischka - 20-10-2011, 18:09

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