26-12-2011, 15:23
(26-12-2011, 15:02)haraldfrank schrieb: ...Kannst Du das mal konkretisieren oder substantiieren.
Es ist kein Strafbefehl. Bei nem Strafbefehl bräuchte man ja keine Verhandlung. In dem anderen Thread stehen nur falschinformationen.
(26-12-2011, 15:02)haraldfrank schrieb: Nachzahlen kommt nicht in Frage und würde auch die Tat nicht ungeschehen machen. Trotzdem kann die Staatsanwaltschaft weiterhinNachzahlen kann die Gött.. ähh Richter gnädig stimmen. Die Tat wird dadurch in der Tat nicht gesühnt.
behaupten zu dem Zeitpunkt gegen 170 verstossen zu haben. Das ist ja wie wenn du ne Bank überfällst und dann die Beute zurückgibst.
Gegen das Gesetz hast du ja dann trotzdem verstossen. Also bringt mir nachzahlen garnix!!!
Aber ein Richter, der sieht, dass Du willig bist (und nicht etwa trotzig), wird vielleicht mehr Motivation
haben, nicht aus einem unbescholtenen Bürger, einen Kleinkriminellen zu machen, von dem dann
überhaupt kein Unterhalt mehr zu erwarten ist.
https://t.me/GenderFukc