27-12-2011, 00:48
Klar und deutlich:
Hingehen, Urteil abholen, dann die Biege machen und nach 5 Jahren ist die Show vorbei.
Tage im Knast: 0
Nur zur Info: Beim 170er (auch wenn verurteilt) gibt es keinen internationalen Haftbefehl und auch keinen EU Haftbefehl.
gleichgesinnter
Hingehen, Urteil abholen, dann die Biege machen und nach 5 Jahren ist die Show vorbei.
Tage im Knast: 0
Nur zur Info: Beim 170er (auch wenn verurteilt) gibt es keinen internationalen Haftbefehl und auch keinen EU Haftbefehl.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum