28-12-2011, 21:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-12-2011, 21:39 von Camper1955.)
@fhart
Ich sehe keine Chance, auf Übertragung des ABR, solange ein Gutachter nicht die Erziehungsunfähigkeit bescheinigt.
Die Punkte die Du genannt hast, hat sie sicher nicht öffentlich geäußert.
Wenn es so wäre, müsste schon längst das Jugendamt aktiv sein.
Androhung von Suizid führt normalerweise schon zu längeren Aufenthalten in einem Bezirkskrankenhaus.
Lass es lieber sein, ihr die Betreuungsunfähigkeit abzusprechen. Eine BL-Mutter kann eine Kind genauso gut oder schelcht erziehen, wie eine gesunde Mutter.
Sofern es Deine Finanzen erlauben, würde ich eher auf die soziale Schiene gehen.
Ein gutes Einkommen Deinerseits kann dazu führen, dass Dir alleine aus diesem Grund das ABR zugesprochen wird, wenn die Kindesmutter eine ALG-II Empfängerin ist.
lg
Camper
Ich sehe keine Chance, auf Übertragung des ABR, solange ein Gutachter nicht die Erziehungsunfähigkeit bescheinigt.
Die Punkte die Du genannt hast, hat sie sicher nicht öffentlich geäußert.
Wenn es so wäre, müsste schon längst das Jugendamt aktiv sein.
Androhung von Suizid führt normalerweise schon zu längeren Aufenthalten in einem Bezirkskrankenhaus.
Lass es lieber sein, ihr die Betreuungsunfähigkeit abzusprechen. Eine BL-Mutter kann eine Kind genauso gut oder schelcht erziehen, wie eine gesunde Mutter.
Sofern es Deine Finanzen erlauben, würde ich eher auf die soziale Schiene gehen.
Ein gutes Einkommen Deinerseits kann dazu führen, dass Dir alleine aus diesem Grund das ABR zugesprochen wird, wenn die Kindesmutter eine ALG-II Empfängerin ist.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.