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Erziehungsfähigkeit wegen Borderline aberkennen
#11
(29-12-2011, 00:11)fhart schrieb: Meine Darstellung von Sachverhälten und ihre komplett umgekehrte Beschreibung hat der Richter als Rosenkrieg abgetan, Wahrheitsfindung Fehlanzeige.

Genau das, was ich oben geschrieben habe. Borderline und deutsche Familiengerichte, das sind zwei Gifte die sich gegenseitig potenzieren. So produziert sich das praktizierte Familienrecht gleich die eigene Nachwuchskundschaft, denn was aus den Kindern wird bietet in der nächsten Generation ebenfalls ein reiches Feld dafür.

Das Hauptverfahren wird nicht anders laufen, fürchte ich. Klar, dass du angesichts so eines Verlaufs völlig verzweifelt bist.

Du musst jetzt aufpassen, dass du nicht selbst vor den Baum fährst. Das alleinige ABR würde ich fallen lassen, das hast du schon verloren als du mit dieser Person Kinder gemacht hast. Beende den Alarmzustand, biete den Kinder in der Zeit in der sie bei dir sind eine stabile Umgebung, so bitter es klingt: Mehr ist in diesem Lande nicht möglich.

Wenn mehr möglich wird, dann nicht durch dich, sondern dadurch dass es die Mutter einmal so kräftig überreisst, dass es auch die sexistische Helferindustrie nicht mehr beschönigen kann. Oder dass sie von selbst genervt die Kinder länger loswerden will. Wahrscheinlich wollte sie das bereits, aber dadurch dass du die Kinder wolltest wurden sie plötzlich ungeheuer wertvoll für sie, Goldstücke für Borderliner. Skippers Hinweise sind nicht schlecht, lerne solche Mechanismen zu verstehen.
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RE: Erziehungsfähigkeit wegen Borderline aberkennen - von p__ - 29-12-2011, 10:03
RE: Erziehungsfähigkeit wegen Borderline aberkennen - von TripleSix - 15-01-2012, 04:51

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